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10 Tipps für die Auswahl eines schultauglichen Messengers

 

1. Messaging mit Komplett-Verschlüsselung ist gewährleistet

Der Messenger sollte nicht nur die Daten auf dem Transportweg verschlüsseln (Ende-zu-Ende), sondern auch die lokalen Daten auf den Endgeräten, sodass der Anbieter zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Inhalte hat.

2. Neben Dateiversand sind weitere Messaging-Features verfügbar

Neben dem Versenden von Nachrichten sollte die Möglichkeit bestehen, Dateien, Bilder, Videos und Sprachnachrichten sowie Standorte unkompliziert zu teilen. Zudem sollten Nachrichten zeitversetzt versendet, Messages mit hoher Priorität versehen und Abwesenheitsnotizen automatisiert verschickt werden können.

3. Gruppen- und Einzelchats haben eine Antwort-Funktion

Das ist die Grundvoraussetzung für eine strukturierte und zielgerichtete Kommunikation in Klassen, Hausaufgabengruppen oder Organisationsteams.

4. Info- und Announcement-Channels konfigurierbar

So können bestimmte Nutzerkreise wie bei einem Newsfeed zentral und gezielt über wichtige Neuigkeiten informiert werden.

5. Messenger Nutzung via Desktop und Smartphone-App

Vor allem für die Lehrkräfte und Verwaltungsangestellten ist es wichtig, den Messenger auch von ihrem PC oder Notebook nutzen zu können.

6. Kontakte des Smartphone-Adressbuchs werden nicht im Klartext an den Anbieter übermittelt oder gespeichert

Das Auslesen der Adressbücher auf den Handys ist einer der Hauptgründe dafür, warum WhatsApp nicht mit dem deutschen Datenschutz vereinbar ist.

7. Anonymes Kommunizieren über IDs

So muss die eigene (meist private) Handynummer nicht an die Chat-Partner herausgeben werden.

8. Einfache und zentrale Nutzerverwaltung

Ein einfach zu bedienendes Management-Cockpit sollte es den Schulen ermöglichen, die Nutzerlizenzen und Nutzerrechte unkompliziert zu verwalten.

9. Kein Tracking und kein Profiling der Nutzer und deren Nutzung

Das muss der Anbieter des Messengers glaubhaft nachweisen können.

10. Kompromissloser Datenschutz sowie DSGVO-Konformität

Nur wenn der Anbieter ein deutsches Unternehmen ist, agiert er unter deutscher Rechtsprechung und unterliegt dem strengen deutschen Datenschutz. Das bedeutet keine Speicherung von personenbezogenen Daten außerhalb der EU und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland.